
Viele Firmenwebseiten oder Organisationen möchten gerne einen Lageplan nebst einer Anfahrtsskizze auf ihrer Internetpräsenz zur Verfügung stellen. An diesem Gedankengang ist grundsätzlich nichts auszusetzen, dient ein solcher Lageplan und eine Anfahrtsskizze doch dazu dem Webseitenbesucher den Weg zum Unternehmen aufzuzeigen.
Ein beliebter Weg solche Skizzen in die Internetseite einzufügen ist oftmals ein Ausschnitt eines Stadtplanes. Dieser Ausschnitt wird eingescannt oder durch Copy & Paste (Kopieren und Einfügen) von den Webseiten der Stadtplanverlage entwendet.
Diese Handlung stellt in den meisten Fällen eine Urheberrechtsverletzung dar.
Der Webseitenbetreiber, welcher einen solchen Ausschnitt auf seiner Internetseite verwendet, sieht sich nicht nur einer Unterlassungsklage sondern auch hohen Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten gegenübergestellt.
Knackpunkt: Ein Stadtplan, wenn auch nur ein Ausschnitt, wird vervielfältigt ohne die dafür anfallende Lizenzgebühr zu zahlen.
Und zu Aussagen wie: “Ich habe den Stadtplan von dem ich den Ausschnitt eingescannt habe doch bezahlt”, nun, einen Stadtplan kaufen ist etwas ganz anderes als eine Lizenz erwerben.
Käufer von Stadtplänen oder Atlanten erwerben das Nutzungsrecht an einem urheberrechtlich geschützten Werk. Einen Ausschnitt daraus einzuscannen und diese im Internet zu veröffentlichen ist die Veröffentlichung einer unerlaubten Kopie und damit eine Urheberrechtsverletzung.
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