NotenschlüsselBeim Öffnen einer Webseite erklingt Musik, sie untermalt den Charakter der Webseite und verleiht der Internetpräsenz ihren eigenen Charme…

Es gibt genug Gründe keine Hintergrundmusik in eine Website einzubauen, ein rechtlicher Grund dürfte jedoch auch hier das Urheberrecht und die daraus entstehenden Folgen sein.

Wer einfach ein Lied von einer CD oder ein aus dem Internet heruntergeladenes Lied kopiert und in die Webseite einbindet hat in den meisten Fällen schon eine Urheberrechtsverletzung begangen.

Normalerweise ist bei einem Musikstück davon auszugehen, dass es sich um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt und wird ein solches Werk kopiert und im Internet veröffentlich stellt dieses eine Vervielfältigung des Werkes dar und ist meist strafbar.

Dazu kommt der Kostenfaktor den die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) eventuell einfordert falls der Komponist des Musikstückes Mitglied der GEMA ist.

Jeder Webseitenbetreiber kann bei der GEMA die entsprechenden Rechte in Form von Lizenzen für das Internet erwerben. Die Lizenzgebühren sind abhängig von mehreren Faktoren und können auf der Webseite der GEMA eingesehen werden.
Zuzüglich müssen weitere Rechte wie das Herstellungsrecht zur Benutzung eines Musikwerks und das Leistungsschutzrecht abgeklärt werden.

Fazit: Grundsätzlich müssen die Nutzungsrechte bei der Einbindung fremder Musikstücke beachtet werden. Die meisten legal erworbenen Musikdateien erlauben Beispielsweise nur den persönlichen Gebrauch aber nicht die Wiederveröffentlichung auf Webseiten.

Der Artikel “Hintergrundmusik auf Webseiten” dient lediglich der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Im Zweifelsfall kontaktieren einen Fachanwalt für Medienrecht.